- Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden
- Wird unsere Tätigkeit in Anspruch genommen, kommt ein Auftrag zustande.
- Die Annahme unserer Dienste sowie Auswertungen , Angebotsangaben und Objektnachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus. Der Maklervertrag bedarf keiner schriftlichen Form.
- Wir verpflichten uns , die Aufträge sorgfältig und gewissenhaft zu bearbeiten und werden alle relevanten Unterlagen vertraulich zu behandeln.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitteilungen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter, dadurch zu einem Geschäftsabschluss, oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen ohne das es unsererseits eines Schadensnachweis bedarf.
- Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Interessenten bzw. Eigentümer) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.
- Bei Vertragsabschluss haben wir Anspruch auf Anwesenheit. Eine Abschrift des Vertrages und sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Fälligkeit und Berechnung der Maklergebühr von Bedeutung sind wird uns zugeteilt.
- Wir sind berechtigt, für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
- Weitere Objekte dürfen bis auf Widerruf zugesandt werden. Für diese Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
- Entstehung des Provisionsanspruch: Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis, oder unserer Vermittlung, zustande gekommenen Kauf- Miet oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Maklerprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient und zahlbar.
- Bei Abschluss eines Kaufvertrages = 3,57% inklusive der gesetzlichen MwSt. der notariell beurkundeten Kaufpreissumme.
- Bei Abschluss eines Wohnmietvertrages = 2 Monatsmieten/ Kalt
- Bei Abschluss eines gewerblichen Miet – Pachtvertrages = 3 Monatsmieten / kalt
- Im übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.
- Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag ( Kaufversprechen oder Kaufvertrag ) zustande, so ist die Maklerprovision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar.
- Bei verbindlichen notariellen Kauf – bzw Verkaufsangeboten ist die Maklerprovision sofort fällig.
- Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen, übernehmen wir für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr.Die von uns ausgegebenen Expose’s sowie sonstige Unterlagen, stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar.
- Der Auftraggeber willigt die Weitergabe von Personen- und Objektdaten an Dritte ein.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird.